Sperrfristen auf die Daten verstorbener Personen

Sperrfristen auf die Daten verstorbener Personen

21.06.2024 10:10

Das Personenstandsgesetz (PStG) schützt auch die Geburts-, Ehe- und Todesdaten von Personen. Hier müssen Fristen eingehalten werden, bis sie veröffentlicht werden dürfen. Daran sind auch große Datenbanken wie FamilySearch, Anchestry oder MyHeritage gebunden.

Gemäß § 5 Fortführung der Personenstandsregister betragen die Fristen für

- Geburten: 110 Jahre
- Heiraten: 80 Jahre
- Sterbefälle: 30 Jahre


Familienforscher müssen sich also etwas gedulden, bis sie an jüngere Daten herankommen.

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